Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Collectiva Forderungsmanagement GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Inkassoaufträge zwischen der Collectiva Forderungsmanagement GmbH, nachfolgend Collectiva genannt, und dem Auftraggeber, nachfolgend Kunde genannt. Mit der Übersendung der Forderungsunterlagen und der Bestätigung dieser AGB beauftragt der Kunde die Collectiva verbindlich mit der außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Durchsetzung der benannten Forderung. Der Vertrag kommt mit Annahme des Auftrags durch Collectiva zustande. Grundlage ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen.

2. Leistungsumfang

Collectiva übernimmt die vollständige Bearbeitung der übermittelten Forderung im Namen des Kunden. Die Tätigkeit umfasst das schriftliche und telefonische Tätigwerden gegenüber dem Schuldner sowie erforderliche Bonitäts- und Adressrecherchen. Bei Bedarf werden Zahlungspläne vereinbart und Zinsen, Inkassokosten oder Verzugspauschalen geltend gemacht. Falls erforderlich, werden gerichtliche Maßnahmen wie Mahnbescheid, Klage oder Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Collectiva handelt auf Grundlage der übermittelten Unterlagen und Vollmachten. Sie ist berechtigt, geeignete Dritte wie Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher oder Auskunfteien mit einzelnen Schritten zu beauftragen. Eine Abstimmung mit dem Kunden erfolgt, sobald gerichtliche Maßnahmen notwendig werden. Ziel ist die zügige, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung der Forderung.

3. Exklusivbindung und Vertragslaufzeit

Mit dem ersten Tätigwerden gegenüber dem Schuldner gilt die Beauftragung als aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Forderung für 24 Monate exklusiv an Collectiva gebunden. Während dieser Zeit dürfen keine anderen Dienstleister, Rechtsanwälte oder Dritte mit derselben Forderung beauftragt werden. Ebenso ist eine eigenständige Beitreibung oder Verhandlung durch den Kunden ohne vorherige Abstimmung unzulässig.

Verstößt der Kunde gegen diese Exklusivbindung, kann Collectiva den dadurch entstandenen Schaden geltend machen. Der Schaden bemisst sich nach dem entgangenen Umsatz, der Collectiva aus den vereinbarten Gebühren und Vergütungsbestandteilen zustehen würde. Da es sich dabei um einen vollständigen Umsatzausfall handelt, wird die Schadenshöhe auf dieser Basis berechnet. Die Exklusivbindung endet automatisch nach 24 Monaten, sofern keine Verlängerung oder Titelüberwachung vereinbart ist.

Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Bereits entstandene oder vereinbarte Vergütungs- und Kostenerstattungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Collectiva behält sich vor, bei fortbestehendem Schuldnerkontakt auch nach Ablauf der Frist eine einvernehmliche Weiterbearbeitung anzubieten. Diese bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er Inhaber der geltend gemachten Forderung ist und zur Geltendmachung der Ansprüche berechtigt ist. Er versichert, dass die Forderung weder abgetreten noch anderweitig übertragen oder bereits vollständig beglichen wurde. Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass keine wirksame Anspruchsberechtigung vorliegt, kann Collectiva den Auftrag jederzeit beenden und entstandene Aufwendungen geltend machen.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Bearbeitung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Er hat Collectiva unverzüglich über Zahlungen, Ratenvereinbarungen oder Mitteilungen des Schuldners zu informieren. Werden ergänzende Nachweise wie Verträge, Rechnungen oder Kontoauszüge benötigt, sind diese auf Anforderung bereitzustellen. Änderungen von Kontaktdaten oder neue Erkenntnisse, insbesondere Insolvenzeröffnungen oder Adressänderungen, sind unverzüglich mitzuteilen.

5. Vergütung, Kosten und Verrechnung

Collectiva macht im Rahmen der Forderungsbeitreibung sämtliche zulässigen Verzugsschäden geltend. Dazu gehören Verzugszinsen gemäß § 288 BGB, die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB sowie Inkassokosten nach den Gebührensätzen des RVG. Eingehende Zahlungen des Schuldners werden gesetzlich korrekt auf Kosten, Zinsen und Hauptforderung verrechnet. Die Abrechnung und Auszahlung realisierter Beträge erfolgt nach der mit dem Kunden getroffenen Vergütungsvereinbarung.

6. Direktzahlungen an den Kunden

Leistet der Schuldner Zahlungen direkt an den Kunden, ist Collectiva unverzüglich zu informieren. Diese Beträge werden in die laufende Bearbeitung einbezogen und korrekt verrechnet. Eine unterlassene Mitteilung kann als Vertragsverstoß gewertet werden. Dadurch entstehende Schäden oder Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.

7. Haftung

Collectiva haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Vertragserfüllung erforderlich ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Für Handlungen Dritter, die im Auftrag von Collectiva tätig werden, besteht keine Haftung, sofern kein Auswahlverschulden vorliegt. Collectiva haftet nicht für unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden oder für Schäden, die durch fehlerhafte Informationen entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

8. Datenschutz

Collectiva verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlage sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b und f DSGVO. Die Datenverarbeitung dient ausschließlich der Durchführung des Inkassoauftrags, der Prüfung der Bonität und der Kommunikation mit dem Schuldner. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite von Collectiva abrufbar.

9. Vertraulichkeit

Collectiva und der Kunde verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Inkassoauftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten Dritter dürfen nur zum Zwecke der Forderungsbearbeitung verwendet werden. Beide Parteien sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

10. Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate ab dem ersten Tätigwerden durch Collectiva. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform, etwa per E-Mail oder Brief. Bereits entstandene oder vereinbarte Vergütungs- und Kostenerstattungsansprüche bleiben auch nach einer Kündigung unberührt.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Collectiva Forderungsmanagement GmbH. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.